Konto- Depotvollmacht

Konto- / Depotvollmacht – Vorsorgevollmacht

(Abgestimmt mit den im zentralen Kreditausschuss zusammenarbeitenden Spitzenverbänden der Kreditwirtschaft)

Im Einzelnen gelten folgende Regelungen:
1. Die Vollmacht berechtigt gegenüber der Bank / Sparkasse dazu,
• über das jeweilige Guthaben (z. B. durch Überweisung, Barabhebungen, Schecks) zu verfügen und in
diesem Zusammenhang auch Festgeldkonten und sonstige Einlagenkonten einzurichten.
• eingeräumte Kredite in Anspruch zu nehmen,
• von der Möglichkeit vorübergehender Kontoüberziehungen im banküblichen Rahmen Gebrauch zu machen,
• An- und Verkäufe von Wertpapieren (mit Ausnahme von Finanztermingeschäften) und Devisen zu tätigen und die Auslieferung an sich zu verlangen,
• Abrechnungen, Kontoauszüge, Wertpapier-, Depot- und Erträgnisaufstellungen sowie sonstige die Konten / Depots betreffenden Mitteilungen und Erklärungen entgegenzunehmen und anzuerkennen
• sowie Debitkarten1 zu beantragen.

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